Zusammenfassung

Zusammenfassung

 

Einwände betreffend der Entwicklung eines Windparks 

in der Marktgemeinde Schwarzenbach

 

Nach erfolgter Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms für 6 WKA

Naturschutzfachliche Stellungnahmen – Erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter:

Ablehnungsgründe:

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Lage:

Gerade im Fall des Windparks Schwarzenbach ist sowohl mit einer erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgütern der europäischen Naturschutzrichtlinien zu rechnen:
 

  • (c) Natura 2000-Schutzgebiete innerhalb der Europäischen UnionUnmittelbare Nähe zum Europaschutzgebiet „Mattersburger Hügelland“(c) Naturpark Rosalia-Kogelberg (Natura 2000-Gebiet) (in nur ca. 60 Meter Entfernung)
  • und zum Landschaftsschutzgebiet u. Naturpark „Rosalia – Kogelberg“  (in rund 1,6 km)
     

In beiden Gebieten kommen geschützte Arten vor, die durch Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt werden können.

Auszug S.61, SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“

"Von der geplanten Errichtung des Windparks sind keine Naturschutzgebiete, Naturparks oder Landschaftschutzgebiete direkt betroffen“.

Das Gebiet grenzt jedoch direkt an Naturschutzgebiete!

-> Anzweiflung der Unabhängigkeit des Prüfungs- und Umweltberichts (siehe Einspruch der Gemeinde Mattersburg)
 
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach dem Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wurde. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.

Weiters wurden zum weiteren Schutz dieses Schutzgebietes Naturparke errichtet, wobei auch die Gemeinde Schwarzenbach im Naturpark Landseerberge Mitglied ist. Es umfasst nicht nur das Rosaliengebirge, sondern auch das Ödenburger Gebirge. Dieser geschützte Lebensraum für Mensch, Tier und Fauna wird durche eine Änderung des Flächenwidmungsplanes sehr stark in Mitleidenschaft gezogen.
 

Ein Umweltbericht ist vor Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit gem. §2 NÖ Raumordnungsgesetz mit den Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen. Der vorgelegte Prüfungs- und Umweltbericht GZ 3667-7/16 ist ein bezahlter, beschönigter Bericht, aber kein unabhängiger Bericht.


Stellungnahme der NÖ Umweltanwaltschaft: Kein Windpark in Schwarzenbach möglich

Flächenwidmung „Grünland-Windkraftanlagen“ in der Zone „IN 19“ (Gemeinde Schwarzenbach) des Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ ist unverträglich.

⇅ Stellunnahme

Schwarzstorch:

Die Lage des Projekts befindnet sich in einem bedeutenden Vorkommensgebiet des Schwarzstorchs, der aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie auch außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu schützen ist.

 

Schwarzstorchhorst mit 2 Jungvögeln - Nachweis vom 17.7.2015Schwarzstorch-Junges 2015

Der 2015 mit 2 Jungvögeln bestückte Schwarzstorchhorst liegt nur in einem Abstand von weniger als 1,5 km zu vier der sechs geplanten Anlagen und von unter 2 km zu allen sechs geplanten WKA. Mehrere Althorste befinden sich in der Umgebung.

Der „Fachbeitrag“ der SUP geht jedoch davon aus, dass dies nicht der Fall ist, ohne dafür eine fachlich stichhaltige oder nachvollziehbare Argumentation vorzulegen. Wenige Beobachtungen (Detailuntersuchungen; 2012: 13 Tage, 2014: 3 Tage, 2015: knapp 20 Tage) der Flugbewegungen und eine nicht nachvollziehbare Auslegung des „best-case Prinzips“ sind jedenfalls nicht geeignet, naturschutzfachlichen Einwänden im Hinblick auf die mögliche Beeinträchtigung des Schwarzstorchs zu begegnen.

Auszug S.23, SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“
"Schwarzstorch: Risikoanfälligkeit gegenüber Windkraftanlagen:
Nach Dvorak et a. (2009) und Wichmann et al. (2013) ist die Risikoanfälligkeit des Schwarzstorches gegenüber Windkraftanlagen als "hoch" einzustufen und die Art wird in der Liste der Signifikanz der Auswirkungen von Windkraftanlagen in der Kategorie "Hohe Signifikanz" angeführt.
...zählt der Schwarzstorch als Thermiksegler ebenso wie Adler oder Weißstorch zu den Risikoarten, was Kollisionen mit artifiziellen Strukturen wie Windkraftanlagen betrifft (Rayner 1988). Bei Errichtung von Windkraftanlagen in der Nähe von Horsten ist die Störung als besonders graviernd einzustufen. Neben den Anlagen selbst betrifft es auch die Benutzung der Wege zu den Anlagen. Ein Abstand von 2 km zu den Horsten ist daher einzuhalten (Wichmann et al. 2012)...
Die bisherigen Untersuchungsergenisse zeigen jedoch, dass die höchsten Erhebungen des Schwarzkogels offenbar nur selten vom Schwarzstorch überflogen werden, da die Nahrungsflächen offenbar vor allem südlich und westlich des Brutplatzes von 2015 liegen...
Auf Basis der bereits genehmigten Projekte im Nahbereich von Schwarzstorchhorsten in NÖ und unter zugrunde Legen des best-case Prinzipies kann davon ausgegangen werden, dass mit diversen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen auf Basis der weiteren Untersuchungen im Jahr 2016 die Widmung konsumiert wird..."
 
Schwarzstorch - SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“ Gesamter Auszug

 

Das Projekt stellt eine Bedrohung für den Schwarzstorchbestand im gesamten Rosalien- bzw. Ödenburger Gebirge dar, da aufgrund der Geländeverhältnisse eine Nutzung des Projektraums auch durch benachbarte Paare, bzw. durch ziehende bzw. herumstreifende Individuen zu erwarten ist. Die zahlreichen Thermikzonen im Kuppen- und Hangbereich des Rosaliengebirges, die ausgedehnten und naturnahen Waldflächen und die reiche Ausstattung des Gebiets mit kleinen, störungsfreien Fließgewässern, die als Nahrungsgebiete dienen, machen die Landschaft zu einem hochwertigen Schwarzstorch-Lebensraum, der in seiner Gesamtheit und als unzerschnittene Einheit Schutz verdient.

Fledermäuse:

Bedeutendes Vorkommen von zu schützenden Großem und Kleinem Mausohr sowie Mopsfledermaus.

Große und Kleine Hufeisennase, Wimpernfledermaus.

Nachweis einer Wochenstube von Kleinen Hufeisennasen in Hackbichl 78, 2802 Schwarzenbach, Entfernung zur nächsten WKA: nur ca. 850m

Kritik an mangelhaftem SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“ ( Büro Raab 2016)

Auszug SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“

"Aufgrund der Lebensraumnutzung der Kleinen Hufeisennase mit starker Bindung an geschlossene Wälder (Reiter 2004) kann ein Vorkommen der Kleinen Hufeisennase im Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist diese Art wegen ihrer leisen und hochfrequenten Rufe mit akustischen Methoden schwer nachweisbar Da jedoch keine Hinweise auf Wochenstuben in der Umgebung des Untersuchungsgebietes vorliegen und die Kleinen Hufeisennasen sehr kleine Bereiche u ihre Quartiere nutzen (max. 5 km), wird ein etwaiges Vorkommen dieser Art als nahezu unbedeutend eingestuft“.

 

Das Fledermausgutachten der SUP besteht hauptsächlich aus Erhebungen mittels Batcorder. Laut Informati­on der KFFÖ (Fledermaustreffen 25.5.2013, Frau Bürger) sind diese Messungen bei Kleinen Hufeisennasen nicht sinnvoll, da die Ruffrequnzen zu hoch für den Ultraschalldetektor sind (Abendsegler = 20 kHz, Kleine Hufeisennase = 110 kHz / Info KFFÖ 2013). Somit ist es nicht verwunderlich, dass sich in den SUP Unterla­gen die Kleine Hufeisennase nicht nachgewiesen werden konnte.

Zugvögel:

Dokumentierter Überflug von bis zu 1.000 Kranichen am 27.10.2015

⇅ Überflug

Die besondere Lage des Rosalien-Gebirges am äußersten Ostrand der Alpen und im Übergang zum Tiefland der Kleinen Ungarischen Tiefebene lässt eine besondere Bedeutung des Gebiets für den Vogelzug erwarten, die allerdings niemals untersucht wurde und daher aktuell nicht mit Daten zu belegen ist. Der Alpenostrand kommt allerdings aufgrund seiner Orientierung in der Hauptzugrichtung vieler Vogelarten als Leitlinie in sehr hohem Maß in Frage, insbesondere für aufwindgebundene Zugvogelarten. Ohne sorgfältige Klärung dieser Frage ist die Genehmigung eines Windparkprojekts in diesem Raum als höchst riskant zu bezeichnen, da nachträgliche Untersuchungen zu begründeten Forderungen nach einem Rückbau führen könnten.

Wespenbussard:

Teile des Umweltberichts sind zu hinterfragen, etwa die geringe Erheblichkeits-Einstufung bei den zu erwartenden Wirkungen auf den Wespenbussard.

Große Quelljungfer (Libelle):

Kritik an mangelhaftem SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“ ( Büro Raab 2016) S. 85

Auszug S.85, SUP-Fachbeitrag „Bericht Tiere, Pflanzen und Lebensräume“

"Das Vorkommen von Libellen oder anderen an Gewässer gebundenen Wirbellosen auf beanspruchtem Grund ist nahezu auszuschließen, da die beanspruchten Flächen nicht direkt an ein Gewässer grenzen. Durch das Bauvorhaben sind keine naturschutzfachlich bedeutenden Insektenlebensräume betroffen. Die Eingriffserheblichkeit ist somit als vernachlässigbar einzustufen."
 

Dies steht im Widerspruch mit der Studie desselben Büro Raabs von 2013 "Basisdatenerhebung FFH-relevanter Libellenarten in NÖ":

" ...hat eine große Verantwortung für die Erhaltung der größten europäischen Libellenart in Österreich, weshalb hier in Zukunft besonderer Handlungsbedarf beim Schutz und bei der Pflege der Lebensräume dieser Art gegeben ist."

Zufahrtsmöglichkeiten und Rodungsabsichen

Fehlenden und mangelhaften Unterlagen betreffend der Mengen an Material, Fahrzeugen, Zufahrtsmöglichkeiten für Bau und Betrieb der geplanten WKA und Rodungsabsichten.

Es muss angenommen werden, dass bei Errichtung der Windpark-Anlagen die Straßen mit Schwerfahrzeugen Tag und Nacht befahren werden. Bei Betrieb der Anlage muss für die Wartung die Zufahrt ebenfalls sicher gestellt sein.

Die Gemeinde Schwarzenbach verfügt nicht ausreichend über öffentliche Verkehrsflächen zur Erschließung der Windparkanlage. Bereits im Vorfeld scheiterte die Einigung mit Dritten zur Erschließung von Verkehrsflächen.

 

Exakte Planungsunterlagen, die erforderlichen Rodungen und den Flächenbedarf für die Errichtung und den Betrieb fehlen also gänzlich.

Das gleiche gilt für das Verlegen des Erdkabels für die erforderliche Energieableitung in das Umspannwerk Mattersburg.

Orts- und Landschaftsbild, Erholungsgebiet:

Beeinträchtigung in diesem überaus sensiblen und auch touristisch bedeutenden Raum am Ostrand der Alpen.

Generelles Leitziel lt. NÖ Raumordnungstext ist die „Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes“ (NÖ ROG 2014).

 

Die Gemeinde Sieggraben stellt fest, dass lediglich der finanzielle Aspekt durch die Errichtung der Windkrafträder beleuchtet wird, aber nicht die ästhetische und ökologische Wertigkeit eines Gebietes untersucht wurde. Von einer Erhaltung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes kann nicht die Rede sein.“

Waldgebiet:

Als wertvolle Fläche ist der Waldbestand anzusehen, der langjährig gepflegt wurde und fast hundertjährigen Bestand aufweist.

Pro Windrad wird ca. 1 ha (10.000 m2) Wald abgeholzt.

Wald Schwarzenbach

 

Mangelhafte Gutachten:

Teile des Umweltberichts beruhen auf unzureichenden und unvollständigen Untersuchungen und deshalb ist eine abschließende positive Bewertung des Vorhabens nicht zulässig.
 

  1. mangelhafte Aufzeichnungen (zb bei der Kartierung der Schwarzstorch-Sichtungen)
  2. Reine bestellte Gefälligkeitsgutachten werden geliefert (fast alle diesbezüglichen Gutachter sind im Auftrag der Windstrom-Industrie und/oder der NÖ Landesregierung tätig und sichern mit Gefälligkeitsgutachten die jeweilige Geschäftsgrundlage
  3. Die Firma EWS als Projektleiter begutachtet sich praktischerweise gleich mehrmals selbst:

  • Projektbetreiber: VENTUREAL
  • Projektleitung: EWS
  • ->  Gutachten Schall durch EWS
  • ->  Gutachten Schattenwurft durch EWS

 

Zitat aus der SUP 2016, „Flächenwidmungsplan Marktgemeinde Schwarzenbach - Änderungsanlass + Umweltbericht“ Seite 5, Pkt. 1.1.: Das Projekt wird von der Ventureal Projekt GmbH betrieben, in der Umsetzung ist zusätzlich die Energiewerkstatt GmbH (EWS) beteiligt. 

  1. Gutachtenproblematik: siehe Bird.at
     
  2. Ein Versuch von Seiten der Bürgerinitiative, ein eigenes Schallgutachten in Auftrag zu geben ist gescheitert, weil der angefragte gerichtlich beeidete Gutachter dies dezidiert ablehnte. Er fürchtet um die Existenzgrundlage seiner Firma. Die Windparkindustrie hat weitreichenden, auch politischen Einfluss.

    Und auch der Bürgermeister von Scharzenbach “wäre ja blöd, wenn er das Geld, das auf der Straße liegt, nicht aufsammeln würde“ (Zitat!).