Stellungnahme der NÖ Umweltanwaltschaft: Kein Windpark in Schwarzenbach möglich
Flächenwidmung „Grünland-Windkraftanlagen“ in der Zone „IN 19“ (Gemeinde Schwarzenbach) des Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ ist unverträglich. Laut Meinung von Thomas Hansmann, MAS, Leiter der NÖ Umweltanwaltschaft, ist die Flächenwidmung „Grünland-Windkraftanlagen“ in der Gemeinde Schwarzenbach aus zwingenden artenschutzfachlichen und –rechtlichen Gründen unverträglich, womit ein Windpark in Schwarzenbach dauerhaft unmöglich ist. Umweltanwalt Hansmann wörtlich: Neben der direkten Störungswirkung macht insbesondere das durch einen Windpark massiv erhöhte Tötungsrisiko, das auch durch im Projektverfahren vorzuschreibende Maßnahmen nicht ausgeglichen werden könnte, Windkraftanlagen in Schwarzenbach dauerhaft unmöglich. Entsprechende Lenkungsmaßnahmen, die andernorts erfolgreich sind, scheiden in Schwarzenbach aus, weil die Landschaft von zahlreichen Gräben und Kleinstgewässern durchzogen ist. Zudem könnte laut namhaften Ornithologen durch einen Windpark der Schwarzstorchbestand im gesamten Rosalien- bzw. Ödenburger Gebirge bedroht sein. Die räumliche Nähe zum Natura 2000-Gebiet „Mattersburger Hügelland“ legt darüber hinaus das Vorhandensein eines faktischen Vogelschutzgebiets nahe – und auch das ungarische Natura 2000-Gebiet „Soproni hegység“ ist nicht weit entfernt. Hansmann weiter: Der NÖ Umweltanwalt sieht die Glaubwürdigkeit der NÖ Energie- und Umweltpolitik durch den notwendigen Entfall der Zone gestärkt: „Es wird damit deutlich, dass in Niederösterreich Projekte nicht um jeden Preis durchgesetzt werden, sondern dass verantwortungsbewusst mit unserer Umwelt umgegangen wird.“ Schließlich stellt der NÖ Umweltanwalt fest: |